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   BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86   

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BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86 (https://dejure.org/1988,5466)
BAG, Entscheidung vom 31.08.1988 - 7 AZR 630/86 (https://dejure.org/1988,5466)
BAG, Entscheidung vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 (https://dejure.org/1988,5466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einem Gymnasiallehrer aufgrund der Wahrnehmung der konkreten Aufgaben eines aufgrund der Sonderurlaubsverordnung Nordrhein-Westfalen beurlaubten Lehrers - Möglichkeit der Befristung von Arbeitsverträgen bei Vorliegen von sachlichen Gründen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 03.12.1986 - 7 AZR 354/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung, Vertretungslehrer

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Allerdings läßt sich die Befristung des Arbeitsvertrages hier weder mit dem Sachgrund der unmittelbaren oder der mittelbaren Vertretung eines vorübergehend ausgefallenen Mitarbeiters (Einzelvertretung) noch aus dem vom Senat als Sachgrund für eine Befristung ebenfalls anerkannten Gesichtspunkt der Deckung eines Vertretungsgesamtbedarfs innerhalb eines Schulverwaltungsbezirks (vgl. hierzu BAGE 54, 10 = AP Nr. 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) rechtfertigen.

  • BAG, 27.01.1988 - 7 AZR 53/87

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages - Dreijährige

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Aus der gewählten Vertragsdauer darf sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, daß der angegebene Sachgrund nicht zutrifft, sondern lediglich vorgeschoben ist (BAG Urteil vom 27. Januar 1988 - 7 AZR 53/87 - AP Nr. 6 zu § 620 BGB Hochschule, zu II 2 der Gründe, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 376/85

    Rechtswirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Lehrers wegen

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - (AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts bestimmt) für den Fall angenommen, daß die befristete Einstellung mit einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers zeitweise nicht in Anspruch genommenen Planstelle verknüpft war und die Dauer der Befristung mit der Dauer des dem Planstelleninhaber bewilligten Sonderurlaubs übereinstimmte.
  • BAG, 03.10.1984 - 7 AZR 132/83

    Arbeitsverhältnis: Befristung aus sozialen Gründen

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 03.07.1970 - 2 AZR 380/69

    Sachlich berechtigter Grund - Befristung von Arbeitsverhältnissen - Verlust des

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Bei diesem Bestreben des beklagten Landes handelt es sich nicht um die Verfolgung von Drittinteressen, die bei der Prüfung des sachlichen Grundes für die Befristung eines Arbeitsvertrages außer Betracht bleiben müßten (BAG Urteil vom 3. Juli 1970 - 2 AZR 380/69 - AP Nr. 33 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 191/84

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Die Annahme eines Vertretungsfalles als Befristungsgrund setzt voraus, daß durch zeitweiligen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf entstanden ist und die befristete Einstellung wegen dieses Bedarfs erfolgt (BAGE 49, 73 = AP Nr. 97 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 51/81

    Befristeter Arbeitsvertrag - Lehrer

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 13.05.1982 - 2 AZR 87/80

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 31.08.1988 - 7 AZR 630/86
    Das Landesarbeitsgericht ist bei der Prüfung der Zulässigkeit der hier von den Parteien vereinbarten Befristung ihres Arbeitsvertrages zutreffend von der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ausgegangen (vgl. BAGE GS 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner u.a. BAGE 39, 38; 41, 110, 113; 42, 203, 207; 47, 44, 47 [BAG 03.10.1984 - 7 AZR 132/83]; 54, 10, 15 = AP Nr. 68, 72, 76, 88 und 110 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Das Landesarbeitsgericht folgt der Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere BAG Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 259/86 und 278/86 -, alle nicht veröffentlicht; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -, n.v.; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1 [BAG 28.09.1988 - 7 AZR 451/87] = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), nach der ein sachlicher Grund für die Befristung des Arbeitsvertrags darin liegt, daß die Einstellung nur aufgrund von Haushaltsmitteln möglich ist, die durch die zeitweise Beurlaubung von anderen Arbeitskräften vorübergehend frei sind.
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 451/87

    Teilzeitbeschäftgiung

    In den nicht veröffentlichten Ur teilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31 August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderur laubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, so fern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet ein gestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderur laub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 654/96

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsmittel

    Darüber hinaus hat der Senat auch von dem Erfordernis einer Zuordnung zu einer konkreten vorübergehend freien Planstelle oder Planstellenteil abgesehen, sofern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Arbeitnehmers aus den Mitteln vorübergehend freier Planstellen oder Planstellenteile erfolgte (vgl. dazu Urteile vom 27. Februar 1987 - 7 AZR 376/85 - BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; vom 28. September 1988 - 7 AZR 451/87 - BAGE 60, 1, 7 = AP Nr. 125 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner die nichtveröffentlichten Urteile vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251, 259 u. 278/86 -;; 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -;; 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -;; 31. Mai 1989 - 7 AZR 466/88 -;; 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 -;; 15. November 1989 - 7 AZR 623/88 -;; 13. März 1991 - 7 AZR 37/90 -).
  • BAG, 21.06.1989 - 7 AZR 119/88

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Haushaltsrecht

    In den nicht veröffentlichten Urteilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, sofern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderurlaub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
  • BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 631/86

    Rechtmäßigkeit der Befristung des Arbeitsvertrages eines Gymnasiallehrers aus

    In den nicht veröffentlichten Urteilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, sofern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderurlaub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
  • BAG, 13.03.1991 - 7 AZR 37/90
    Denn sie rechtfertigt es, von der Begründung eines Dauerarbeitsverhältnisses mit, den aus solchen nur vorübergehend verfügbaren Mitteln zu vergütenden Angestellten abzusehen und mit ihnen lediglich ein Arbeitsverhältnis auf Zeit zu begründen (vgl. grundlegend Senatsurteil vom 27. Februar 1987, BAGE 55, 104 = AP Nr. 112 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; ferner z.B. BAGE 60, 1, 7 = AP Nr. 125, a.a.O., zu IV 1 der Gründe; Urteile vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251, 259 und 278/86 -;; vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 -;; vom 8. Februar 1989 - 7 AZR 304/88 -;; vom 31. Mai 1989 - 7 AZR 466/88 -;; vom 13. September 1989 - 7 AZR 608/88 - und vom 15. November 1989 - 7 AZR 623/88 -;; jeweils n.v.).
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 62/87

    Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund - Umfang der

    In den nicht veröffentlichten Urteilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, sofern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderurlaub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
  • BAG, 28.09.1988 - 7 AZR 187/87
    In den nicht veröffentlichten Ur teilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderur laubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, so fern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet ein gestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderurlaub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
  • BAG, 12.10.1988 - 7 AZR 81/87
    In den nicht veröffentlichten Ur teilen vom 22. Juni 1988 - 7 AZR 251/86, 7 AZR 259/86 und 7 AZR 278/86 - und vom 31. August 1988 - 7 AZR 630/86 - hat der Senat die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem Lehrer aber auch ohne eine solche Zuordnung zu einer bestimmten, infolge unbezahlten Sonderurlaubs ihres Inhabers nach § 12 Abs. 1 der Sonderur laubsverordnung NW vorübergehend freien Planstelle gebilligt, so fern nur sichergestellt war, daß die Vergütung des befristet eingestellten Lehrers insgesamt ausschließlich aus durch Sonderurlaub vorübergehend freien Planstellenmitteln erfolgte.
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